Die Einhaltung von Gesetzen, Regulierungen und internen Vorgaben hat bei Bucher und ihren Divisionen höchste Priorität. Unser hervorragender Ruf gründet darauf, dass wir unsere Geschäfte integer, professionell und mit besonderem Augenmerk auf die korrekte, faire und ethische Behandlung der beteiligten Akteure führen.

 

Willkommen auf dem Bucher Hinweisgebersystem

Mitarbeitende, Geschäftspartner und auch Dritte haben mit diesem Hinweisgebersystem die Möglichkeit, schwerwiegende Verstösse gegen Gesetze, Regulierungen und interne Bucher Richtlinien zu melden. Den Hinweisgebern wird zugesichert, dass ihre Meldung nicht zu ihrem Nachteil verwendet wird, sofern sie nicht missbräuchlich getätigt wurde. Selbstverständlich sind auch anonyme Hinweise möglich. Eine Ermittlung wird erst nach sorgfältiger Prüfung des Hinweises und bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte für einen schweren Regelverstoss eingeleitet.

Wenn Sie einen solchen Hinweis an Bucher Compliance senden möchten, gelangen Sie über den folgenden Link auf das geschützte Hinweisgebersystem von Bucher.

Hinweise auf Themen wie Unzufriedenheit mit dem Gehalt, Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit zwischen Kollegen oder Verstössen gegen die Raucher- und Alkoholpolitik sollten über die üblichen internen Kanäle erfolgen. Diese Themen werden im Hinweisgebersystem nicht behandelt.
 

Wichtiger Hinweis

Wenn Sie auf diesen Link gehen Geschütztes Hinweisgebersystem von Bucher verlassen Sie die Seiten der Bucher Unipektin AG. Bucher Unipektin AG macht sich die durch Links erreichbaren Seiten Dritter nicht zu eigen. Informationen darüber, welche Daten auf dieser Seite von Ihnen erhoben, gespeichert oder verarbeitet werden, finden Sie in der Datenschutzerklärung auf der externen Webseite.

 

Bucher Denwel, spol. s r. o.

Information für Meldungen, welche unsere Niederlassung in der Tschechischen Republik betreffen: Neben der anonymen Melde-Möglichkeit auf dem geschützten Hinweisgebersystem von Bucher können Meldungen gem. dem Gesetz Nr. 171/2023 über den Schutz von Hinweisgebern auch über das externe Meldesystem des Justizministeriums erfolgen oder es können die zuständigen Behörden direkt informiert werden.

Ebenfalls ist es möglich, schriftlich, telefonisch oder persönlich nach Terminabsprache eine Meldung zu tätigen. Die Kontaktdaten für diese Meldezwecke (nur für das tschechische Tochterunternehmen) lauten wie folgt:
Peter Urbanek, HR Director, peter.urbanek@bucherdenwel.com
Bucher Denwel, spol. s r.o., K Hajum 2, 155 00 Prague 5, Czech Republic
D +420 270 007 405, M +420 602 237 407